Eva-Maria GürpinarStädtische Friedhöfe
Die Friedhöfe der Stadt Bobingen sind mehr als Orte der Bestattung. Sie sind Teil unserer Kultur und bieten Raum für Gedenken, Erinnern und Ruhe.
Der städtische Friedhof in der Maria-Hilf-Straße blickt bereits auf eine 100-jährige Geschichte zurück, in der der Friedhof stetigem Wandel unterworfen war und sich neue Formen der Bestattung entwickelt haben. Am 15.11.2025 beging die Stadt Bobingen dieses Jubiläum mit einer feierlichen Veranstaltung. Lesen Sie in der Pressemitteilung ausführliche Informationen dazu.
Mit dem Konzept Friedpark 2050 verfolgt die Stadt das Ziel, den zentral gelegenen städtischen Friedhof schrittweise zu einem parkähnlichen Ort weiterzuentwickeln und als grüne Mitte zu stärken. Dabei werden gewachsene Traditionen bewahrt und zugleich die Voraussetzungen für eine moderne, vielfältige und respektvolle Bestattungskultur geschaffen, in der sich Menschen aller Kulturen wiederfinden können.
Übersicht:
- Friedhof Bobingen, Maria-Hilf-Straße 3
- Friedhof Straßberg, Ludger-Hölker-Straße
- Friedhof Reinhartshausen, Spettinger Straße
- Friedhof Waldberg, Am Waldrain
Öffnungszeiten der Friedhöfe
- Sommermonate (April bis Oktober): täglich von 07:00 bis 20:00 Uhr
- Wintermonate (November bis März): täglich von 08:00 bis 16:30 Uhr
Unterhalt & Pflege
Die Pflege und der Unterhalt der Friedhöfe ist in der Bestattungssatzung geregelt. Sie stellt sicher, dass die Anlagen ordentlich, würdevoll und für alle Besucherinnen und Besucher nutzbar bleiben. Bei einem Todesfall gibt es einige wichtige Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Die Stadt weist deshalb darauf hin, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Die für den Friedhof geltenden Satzungen finden Sie am Seitenende.
Zuständig für Fragen im Todesfall ist das Standesamt. Dort erhalten Sie Auskunft zu den notwendigen Schritten und Formalitäten.
Pflege der Grabstätten
Gepflegte Gräber tragen zu einem schönen und würdevollen Gesamtbild der Friedhöfe bei. Die Pflege und Instandhaltung ist dabei klar geregelt.
Wer ist wofür zuständig?
- Die Stadt kümmert sich um die öffentlichen Wege, Anlagen und Einrichtungen auf den Friedhöfen.
- Die Pflege der einzelnen Grabstätten liegt bei den Grabnutzungsberechtigten.
Was ist bei der Bepflanzung zu beachten?
- Um den Aufwand und die Kosten im Rahmen zu halten, sollten langsam wachsende und geeignete Pflanzen verwendet werden.
- Pflanzen dürfen nicht höher oder breiter als das Grabmal werden, damit das Gesamtbild des Friedhofs erhalten bleibt und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei ihren Pflegearbeiten nicht behindert.
- Daher die Bitte: Scheiden Sie bitte die Bäume und Sträucher zurück, wenn dies nicht mehr möglich ist, sorgen Sie für eine geeignete Nachpflanzung.
Kontrolle durch die Friedhofsverwaltung
- Die Friedhofsverwaltung überprüft regelmäßig die Größe der Pflanzen.
- Wenn Anpflanzungen zu groß werden, werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich informiert.
Sicherheit der Grabmale
Unsichere Grabmale können umstürzen und Menschen verletzen. Für den sicheren Zustand der Grabmale sind die Grabnutzungsberechtigten verantwortlich. Aus rechtlichen Gründen überprüft die Stadt einmal im Jahr die Standsicherheit der Grabmale. Ist ein Grabmal nicht sicher, informiert die Friedhofsverwaltung die Grabnutzungsberechtigten schriftlich und fordert zur Sicherung auf. Wird der sichere Zustand nicht rechtzeitig hergestellt, kann die Stadt die Sicherung auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten veranlassen. In schweren Fällen kann das Grabmal entfernt werden.
Hier finden Sie die für den Friedhof geltenden Satzungen:
Alle weiteren Satzungen der Stadt finden Sie auf der Seite Satzungen und Verordnungen.
