Briefwahlunterlagen beantragen mit Vollmacht
Hier finden Sie Informationen, wenn eine andere Person für Sie die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen soll.
1. Hilfe bei der Beantragung
Sie möchten sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lassen und eine andere Person bitten, Ihnen beim Antrag auf Briefwahl zu helfen?
Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag grundsätzlich nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne dabei helfen.
- Eine andere Person kann Ihnen zum Beispiel dabei helfen, den Online-Antrag auf Briefwahl zu verwenden. Sie kann mit Ihnen gemeinsam den Online-Antrag ausfüllen und abschicken. Beim Online-Antrag ist keine Unterschrift nötig.
- Oder Sie können sich dabei helfen lassen, das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auszufüllen. Sie müssen diesen „Antrag auf einen Wahlschein“ aber unbedingt selbst unterschreiben!
- Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.
- Schreiben Sie bei Bedarf selbst die nötige „Vollmacht zum Beantragen von Briefwahlunterlagen“. Geben Sie in der Vollmacht Ihre persönlichen Daten an und die persönlichen Daten der Person, die den Antrag für Sie stellen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.
Wählen ist ein höchstpersönliches Recht. Deshalb gilt: Briefwahl muss jeder für sich selbst beantragen. Nur mit einer schriftlichen Vollmacht darf eine andere Person Ihren Antrag auf Briefwahl unterschreiben.
2.Vollmacht zum Abholen der Briefwahlunterlagen
Sie möchten eine andere Person bitten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen?
- Sie können dazu das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Das Formular befindet sich auf der Rückseite. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.
- Oder Sie schreiben selbst handschriftlich auf, dass Sie mit Briefwahl wählen wollen und geben einer anderen Person die Vollmacht zum Abholen. Nennen Sie Ihren eigenen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum sowie den Namen der Person, deren Adresse und Geburtsdatum, die Ihre Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss unterschreiben Sie Ihre Vollmacht.
- Hinweis: Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten!
Hier ist ein Beispiel:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026. Ich bin am (Datum) geboren und meine Adresse ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl Bobingen). Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname der Person) die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.
Unterschrift
3. Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen haben und nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen.
- Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie muss auf dem Wahlschein die Erklärung „Versicherung an Eides statt“ ausfüllen und unterschreiben. Dann darf sie Ihnen zum Beispiel die Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen.
- Die Hilfsperson darf Ihnen nicht sagen, was Sie wählen sollen. Sie darf Ihre Entscheidung nicht verändern oder ersetzen. Außerdem muss sie geheim halten, was Sie gewählt haben. Die Hilfsperson macht sich strafbar, wenn sie die Stimmzettel ohne oder gegen Ihren Willen ausfüllt.
Bitte beachten: Sie dürfen auf keinen Fall für eine andere Person wählen und es darf auch niemand für Sie in Vertretung wählen!
