Straßenverkehrsbehörde

Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bzw. nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

und auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die Absicherung erfolgt nach den Regelplänen der RSA 2021.

Die Absicherungen sind zwingend durch einen RSA-Beauftragten auszuführen. Sollte kein eigener

RSA-Beauftragter den Vollzug übernehmen, wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachfirmen.

Ggf. führen aber auch RSA-Beauftragte des städt. Bauhofs, nach vorheriger Absprache, die Anordnung aus (Tel. 08234/904920).

Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis (Zertifikat) hinsichtlich der Teilnahme an der/n erforderlichen Schulung/en nach MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 beizufügen.

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