FAQ
Wie leihe ich ein Medium aus?
Um Medien auszuleihen, müssen Sie einen Leserausweis der Stadtbücherei Bobingen besitzen. Einmal pro Jahr entsteht eine Benutzungsgebühr von 10,00 Euro für Erwachsene und von 5,00 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren.
Wie bekommt man einen Büchereiausweis?
Hierfür ist lediglich ein gültiger Personalausweis notwendig. Personen unter 18 Jahren brauchen die Einwilligung Ihrer Erziehungsberechtigten. Die Erstellung des Ausweises kostet einmalig 5,00 Euro. (Das Anmeldeformular ist an der Ausleihtheke erhältlich oder hier als pdf-Datei.)
Kann ich die Stadtbücherei auch benutzen, wenn ich kein Mitglied bin?
Ja. Die Nutzung der Stadtbücherei vor Ort während der Öffnungszeiten ist natürlich auch ohne Mitgliedschaft möglich. Allerdings können Sie dann keine Medien ausleihen. Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Angebote und Dienstleistungen (z. B. kopieren, PC-Ausdrucke, Internetbenutzung) bei Inanspruchnahme kostenpflichtig sind. Details zu den Gebühren entnehmen Sie bitte der Kostenordnung.
Ab welchem Alter kriegen Kinder einen eigenen Ausweis?
Grundsätzlich ab 6 Jahren.
Wie lange kann man Medien ausleihen?
Bücher, CDs, Spiele: 4 Wochen
Zeitschriften, DVDs: 2 Wochen
Was kostet die Ausleihe?
Das Ausleihen von Medien ist grundsätzlich kostenlos. Einzig bei der Ausleihe von DVDs wird eine Gebühr von 1,00 Euro fällig. Bitte beachten Sie: Die Verlängerung von DVDs zählt wie die Ausleihe, und kostet ebenfalls 1,00 Euro. Details zu den Gebühren entnehmen Sie bitte der Kostenordnung.
Wie erfahre ich, bis wann ich die Medien zurückgeben muss?
Zur Ihrer Information erhalten Sie bei der Ausleihe einen Beleg, auf dem Ihre entliehenen Medien mit den entsprechenden Rückgabedaten verzeichnet sind. Auf diesem Beleg finden Sie auch unsere Adresse, weitere Kontaktdaten und unsere Öffnungszeiten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, über unseren Internet-Katalog auf Ihr Konto zuzugreifen. Klicken Sie einfach auf den Button "Leserkonto", geben Sie Ihre Leseausweis-Nummer und als Passwort Ihr Geburtsdatum ein (tt.mm.jjjj).
Kann man die Ausleihfrist verlängern?
Die Ausleihfrist kann maximal zweimal verlängert werden, wenn das ausgeliehene Medium nicht von jemand anderem vorbestellt ist. Die Fristverlängerung können Sie auch bequem von zu Hause aus per Telefon, per E-Mail oder über unseren Internet-Katalog vornehmen. Natürlich können Sie die Frist auch an der Ausleihtheke verlängern lassen.
Wie kann man die Ausleihfrist im Internet-Katalog vornehmen?
Klicken Sie im Internet-Katalog auf "Leserkonto" und melden Sie sich unter Angabe Ihrer Lesernummer an. Nun können Sie sich einen Überblick über Ihre entliehenen Medien verschaffen, verlängern oder auch vorbestellen.
Was passiert, wenn ich vergesse, Medien zurückzubringen?
Ist die Leihfrist überschritten, so fällt für jedes Medium pro Woche eine Versäumnisgebühr von 1,00 Euro an. Sollten Sie schon eine schriftliche Erinnerung bekommen haben, beachten Sie bitte, dass das Schreiben den Gebührenstand des Briefdatums angibt und die Gebühren zwischenzeitlich weiterlaufen. Das Ende der Leihfrist steht auf dem Ausleihbeleg. Im eigenen und natürlich besonders im Interesse der anderen Büchereikunden sollten Sie demnach die Ausleihfristen einhalten oder aber das Medium rechtzeitig verlängern. Details zu den Gebühren entnehmen Sie bitte der Kostenordnung.
Wie kann ich ausgeliehene Medien vorbestellen?
Merken Sie ausgeliehene Medien einfach selbst von zu Hause aus über unseren Internet-Katalog vor oder benutzen Sie dafür den Katalog-PC direkt in der Bücherei. Sie können auch an unserer Ausleihtheke persönlich oder per Telefon nachfragen, unsere Mitarbeiterinnen werden Ihnen gerne behilflich sein. Für eine Vorbestellung werden 20 Cent pro Medium berechnet. Sobald das gewünschte Medium wieder eingetroffen ist, werden wir Sie schnellstmöglich benachrichtigen. Bitte beachten Sie, dass das Medium maximal 8 Tage bereitgehalten wird.
Kann ich auch Medien ausleihen, die die Stadtbücherei Bobingen nicht im Bestand hat?
Die Stadtbücherei bemüht sich, nicht vorhandene Bücher über die nationale Fernleihe oder/und den „Schwabenfindus" aus anderen Bibliotheken zu besorgen. Hierfür wird eine besondere Gebühr erhoben. Wenn Sie ein Buch über Fernleihe bestellen möchten, teilen Sie dies einfach der Kollegin an der Ausleihtheke mit, gerne wird Ihnen dort weitergeholfen.
Was macht man, wenn man den Büchereiausweis verloren hat?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen, melden Sie den Verlust bitte sofort per Telefon oder E-Mail. Der Ausweis wird dann von uns umgehend gesperrt.
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt habe?
Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe kann die Bücherei entweder die Kosten für die Neuanschaffung des Mediums oder die Beschaffung eines identischen Exemplars verlangen. Der Benutzer hat den Zustand der Medien nach Möglichkeit sofort zu überprüfen und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Erfolgt keine Beanstandung, so wird davon ausgegangen, dass er das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten hat.
Was passiert, wenn ich ein Buch oder ein anderes Medium verliere?
Sollten Sie auch nach gründlicher Suche einmal ein Buch oder ein anderes Medium nicht wiederfinden, so sollten Sie zunächst versuchen, ein neues Exemplar zu kaufen und es in die Bücherei zu bringen. Ist das Medium nicht mehr lieferbar, so muss finanzieller Ersatz geleistet werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den Büchereimitarbeiterinnen.
Werden auch Büchereiführungen angeboten?
Ja, für Gruppen werden nach frühzeitiger Terminabsprache Führungen bzw. Einführungen in die Büchereinutzung angeboten.
Kann eine andere Person Medien für mich entleihen?
Nein. Der Leserausweis ist nicht übertragbar.
Kann eine andere Person meine ausgeliehenen Medien zurückbringen?
Ja. Für die Rückgabe wird kein Leserausweis benötigt.
Haben Sie weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, auf die Sie hier noch keine Antwort gefunden haben, dann sprechen Sie uns doch einfach zu den Öffnungszeiten direkt an oder erkundigen Sie sich per Telefon oder E-Mail.